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Neues Portal immobilienwerte.nrw: Interaktiver Zugang zu amtlichen Boden- und Immobilienrichtwerten

Ein neues Portal bietet ab sofort interaktiven Zugang zu amtlichen Boden- und Immobilienrichtwerten für alle 396 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens und ermöglicht Eigentümern eine detaillierte Werteinschätzung.

Neues Portal immobilienwerte.nrw: Interaktiver Zugang zu amtlichen Boden- und Immobilienrichtwerten

Das Portal immobilienwerte.nrw stellt ab sofort eine interaktive Plattform für die Einsicht der amtlichen Boden- und Immobilienrichtwerte in Nordrhein-Westfalen bereit. Dies umfasst sämtliche 396 Städte und Gemeinden des Bundeslandes. Eigentümer erhalten die Möglichkeit, die Werte für spezifische Lagen über Karten, sortierbare Tabellen auf Stadtteilebene und 2.086 detaillierte Ortsteilseiten einzusehen. Darüber hinaus kann eine indikative Werteinschätzung für eine konkrete Adresse abgefragt werden. Die zugrunde liegenden Daten stammen von den nordrhein-westfälischen Gutachterausschüssen (BORIS-NRW) und beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2026.

Zuvor waren diese amtlich veröffentlichten Werte für private Eigentümer nur mit erheblichem Aufwand nutzbar. immobilienwerte.nrw überführt sie in eine durchsuchbare Oberfläche und integriert erstmals zwei unterschiedliche Datenebenen, die im ursprünglichen amtlichen Portal getrennt behandelt wurden. Dies betrifft den Bodenrichtwert, welcher den Wert des unbebauten Grund und Bodens pro Quadratmeter angibt, sowie den Immobilienrichtwert. Letzterer beziffert den Wert der bebauten Immobilie pro Quadratmeter Wohnfläche, differenziert nach Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern.

Regionale Wertunterschiede und Datenumfang

Begleitend zur Einführung hat das Portal eine umfassende Auswertung der Richtwerte für ganz Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Diese Analyse umfasste 61.914 Bodenrichtwert-Zonen und 19.368 Immobilienrichtwert-Zonen. Für die 6.923 Richtwertzonen von Eigentumswohnungen liegt der Median bei etwa 1.950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Hälfte aller Zonen bewegt sich in einem Bereich zwischen circa 1.450 und 3.300 Euro pro Quadratmeter. Bei dieser landesweiten Betrachtung zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. In Düsseldorf beträgt der Median rund 4.000 Euro, in Köln etwa 3.950 Euro. Dagegen liegen ländlich geprägte Kreise, wie der Kreis Höxter, bei ungefähr 1.310 Euro. Dies entspricht einem Faktor von etwa drei zwischen der teuersten und der günstigsten Region.

Eine noch ausgeprägtere Spanne ist bei den Bodenrichtwerten für Wohnbauland zu verzeichnen. Bei den rund 39.700 ausgewerteten Wohnbau-Zonen beträgt der Median des Bodenrichtwerts 260 Euro pro Quadratmeter. Regional reichen diese Werte von etwa 1.150 Euro in Düsseldorf und circa 940 Euro in Köln bis zu rund 50 Euro im Hochsauerlandkreis sowie im Kreis Höxter. Dies bildet einen Faktor von mehr als zwanzig zwischen den höchsten und niedrigsten Werten ab. Erten Dörter, Geschäftsführer der D&CIE Immobilien GmbH, äußerte, dass das Bild beim Wohnbauland eindeutig sei und zwischen dem teuersten und dem günstigsten Kreis mehr als das Zwanzigfache liege. Er betonte, dass es keinen pauschalen NRW-Quadratmeterpreis gebe und jede dies ignorierende Schätzung an der Realität der Lage vorbeigehe.

Datenbasis und Nutzungsperspektiven

Erten Dörter, seit über zwei Jahrzehnten im rheinischen Immobilienmarkt aktiv mit über 1.000 begleiteten Immobilientransaktionen, ordnete ein, dass eine genaue Datenkenntnis einen großen Informationsvorsprung bedeute. Dieser Vorsprung werde nun adressgenau und kostenlos zugänglich gemacht. Ein wesentlicher Unterschied zu vielen gängigen Online-Schätzern besteht nach Anbieterangaben in der Datenbasis. immobilienwerte.nrw verwendet ausschließlich die amtlichen Richtwerte der jeweiligen Lage, anstatt auf überregionale Durchschnittsmodelle zurückzugreifen. Die amtlichen Boden- und Immobilienrichtwerte unterliegen der Datenlizenz Deutschland Zero (dl-de/zero-2-0) und sind somit auch kommerziell frei nutzbar.

Diese Werte ersetzen kein individuelles Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, bieten jedoch eine belastbare erste Orientierung. Sie dienen beispielsweise der Markteinschätzung vor einem Verkauf oder der Plausibilisierung von Grundsteuer- und Erbschaftswerten.

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