HOCHTIEF ist mit der Realisierung des Neubaus der Justizgebäude C und Z im Frankfurter Justizzentrum beauftragt. Das Vorhaben wird im Auftrag des Landes Hessen ausgeführt und soll die Kapazitäten der hessischen Justiz im Zentrum Frankfurts erweitern.
Die juristische Beratung in planungsrechtlichen Fragen erfolgte durch die Kanzlei FPS. Diese Unterstützung erstreckte sich über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren. Die Hauptaufgabe von FPS lag in der Erstellung der planungs- und öffentlich-baurechtlichen Grundlagen sowie in der Koordination mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.
Projektumfang und Zeitplan
Das Bauprojekt, welches eine Fläche von etwa 38.500 Quadratmetern umfasst, ist durch hohe Anforderungen an die Planung, Abstimmung und Vertraulichkeit gekennzeichnet. Es wird aufgrund seiner Relevanz für die öffentliche Infrastruktur als ein komplexes Vorhaben eingestuft. Ein wesentlicher Meilenstein wurde kürzlich mit dem Richtfest erreicht. Die Fertigstellung der Gebäude ist für Mitte 2027 geplant.
Das Investitionsvolumen bewegt sich im mittleren dreistelligen Millionenbereich, wodurch das Projekt zu den bedeutenden öffentlichen Bauprojekten in Hessen gehört. Die neuen Gebäude sollen eine wichtige Funktion für die hessische Justiz erfüllen und die räumliche Infrastruktur im Herzen der Stadt stärken.
Bedeutung für die Region
Cedric Vornholt von FPS betonte, dass die Gebäude C und Z als zentrale Bestandteile eines der wichtigsten öffentlichen Infrastrukturprojekte der Region gelten. Die Kanzlei freute sich, HOCHTIEF bei der Durchführung dieses Vorhabens im Bereich des Planungsrechts unterstützt zu haben.
Der Neubau trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Justiz in Hessen langfristig zu sichern und an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die präzise Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben war dabei ein zentraler Faktor für den Fortschritt des Projekts.
- —Fläche: rund 38.500 m²
- —Fertigstellung: Mitte 2027 geplant
- —Investitionsvolumen: mittlerer dreistelliger Millionenbereich




