— Verrentung · München

Nießbrauch München —
verkaufen, ohne die Nutzung aufzugeben.

Der Nießbrauch ist das stärkste Recht der Immobilienverrentung. Sie übertragen das Eigentum, bleiben aber wirtschaftlicher Eigentümer: bewohnen die Immobilie lebenslang mietfrei oder vermieten sie und behalten die Mieteinnahmen. Das Recht steht an erster Rangstelle im Grundbuch, vor der Eintragung des Käufers.

Nießbrauch München — Eigentümer bleibt im Objekt wohnen – KI-generiertes SymbolbildKI-generiert

So entsteht der Nießbrauchwert in München

Grundlage ist der ortsübliche Mietwert. In München liegt die Vergleichsmiete bei rund 21,80 €/m², Eigentumswohnungen bei rund 10.450 €/m² und Häuser bei etwa 9.850 €/m² (Stand 2024, Quelle: Immobilienmakler München Starnberg). Der Jahresmietwert wird mit dem Vervielfältiger nach §14 BewG multipliziert — je jünger die berechtigte Person, desto höher der Kapitalwert und desto geringer die Auszahlung. Marktzahlen zu Ihrer Lage stehen in der Marktübersicht München.

Rechenbeispiel

Eigentumswohnung in München, Verkehrswert 850.000 €, Berechtigte 75 Jahre, Jahresmietwert 4 % (34.000 €). Vervielfältiger rund 11,27 → Kapitalwert des Nießbrauchs rund 383.000 €. Es verbleibt eine Einmalzahlung von überschlägig 466.000 €, zusätzlich zum mietfreien Wohnen im Wert von rund 2.830 € monatlich.

Unverbindliche Schätzung nach §14 BewG und Sterbetafel 2020/22 (DESTATIS). Das verbindliche Angebot hängt von Lage, Zustand, Mietwertgutachten und Investor ab.

Anonymisierte Beispielsituationen

Erfahrungen Nießbrauch München

Sechs anonymisierte Beispielsituationen zeigen, wie sich ein Nießbrauch an verschiedene Lebens- und Eigentumsverhältnisse anpassen lässt.

Eigentumswohnung · München-Lehel01

Mietfrei wohnen und Kapital freisetzen

Eine alleinlebende Eigentümerin möchte ihre Altersvorsorge stärken, ohne ihre vertraute Wohnung aufzugeben. Der lebenslange Nießbrauch sichert die eigene Nutzung, während ein Teil des Immobilienwerts als Einmalzahlung verfügbar wird.

Entscheidend: Nießbrauchwert und gewünschte Liquiditätsreserve gemeinsam berechnen.

Zweifamilienhaus · München-Laim02

Eigene Wohnung und Mieterträge behalten

Ein Eigentümer bewohnt das Erdgeschoss und vermietet die obere Einheit. Der Nießbrauch wird auf das gesamte Haus bestellt, damit sowohl das Wohnen als auch die bestehenden und künftigen Mieteinnahmen bei ihm bleiben.

Entscheidend: Nutzungs- und Vermietungsrechte für beide Einheiten eindeutig festhalten.

Reihenhaus · München-Pasing03

Späteren Umzug in eine kleinere Wohnung ermöglichen

Ein Ehepaar möchte zunächst im Haus bleiben, schließt aber einen späteren Umzug nicht aus. Durch den Nießbrauch kann das Haus nach dem Auszug vermietet und die Miete zur Finanzierung der neuen Wohnung genutzt werden.

Entscheidend: Vermietung, Verwaltung und mögliche Aufgabe des Rechts vorab regeln.

Doppelhaushälfte · München-Trudering04

Vermögen zu Lebzeiten an Kinder übertragen

Eltern möchten das Eigentum frühzeitig weitergeben, ihre wirtschaftliche Nutzung aber behalten. Der vorbehaltene Nießbrauch schützt das Wohnen und verhindert, dass die laufende Nutzung bereits mit der Übertragung endet.

Entscheidend: Steuerliche und erbrechtliche Folgen unabhängig beraten lassen.

Mehrfamilienhaus · München-Giesing05

Mieterträge als laufende Versorgung

Ein Eigentümer überträgt das Gebäude, benötigt die Mieten aber weiterhin für seinen Lebensunterhalt. Der Nießbrauch umfasst deshalb Ertragsbezug, Verwaltung und klare Regeln für Neuvermietungen.

Entscheidend: Verwaltungsbefugnisse und größere Instandsetzungen präzise zuordnen.

Bungalow · München-Solln06

Pflegevorsorge mit flexibler Nutzung

Eine Eigentümerin plant vorsorglich für einen möglichen Pflegebedarf. Solange sie zuhause lebt, nutzt sie das Objekt selbst; bei einem Umzug kann sie es vermieten und die Einnahmen für ihre Versorgung einsetzen.

Entscheidend: Das Vermietungsrecht für einen späteren Auszug ausdrücklich erhalten.

Beispielhafte, anonymisierte Fallszenarien. Sie dienen der Orientierung und sind keine Kundenbewertungen.

Häufige Fragen zum Nießbrauch in München

Was bedeutet Nießbrauch beim Immobilienverkauf in München?
Sie verkaufen Ihre Münchner Immobilie und behalten das Nießbrauchrecht: Sie dürfen die Immobilie weiter selbst bewohnen oder vermieten und bleiben wirtschaftlicher Eigentümer. Das Recht wird an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, noch bevor der Käufer als Eigentümer eingetragen wird.
Wie wird der Nießbrauchwert berechnet?
Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Jahresmietwert multipliziert mit dem Vervielfältiger nach §14 BewG, der von Alter und Geschlecht der berechtigten Person abhängt. Dieser Kapitalwert wird vom Verkehrswert abgezogen; die Differenz ist Ihre Auszahlung.
Wie viel Kapital setzt ein Nießbrauch in München frei?
Beispiel: Eigentumswohnung mit 850.000 € Verkehrswert, Berechtigte 75 Jahre, Jahresmietwert 4 % (34.000 €). Der Kapitalwert des Nießbrauchs liegt bei rund 383.000 €, die Auszahlung damit bei überschlägig 466.000 €. Der tatsächliche Betrag hängt von Lage, Zustand, Mietwertgutachten und Investor ab.
Darf ich die Immobilie mit Nießbrauch vermieten?
Ja. Genau darin unterscheidet sich der Nießbrauch vom reinen Wohnrecht: Als Nießbraucher dürfen Sie die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen behalten — etwa wenn Sie später in eine Betreuungseinrichtung wechseln.
Wer trägt Instandhaltung und Nebenkosten?
Gesetzlich trägt der Nießbraucher die gewöhnliche Unterhaltung, der Eigentümer die außergewöhnlichen Maßnahmen wie Dach oder Heizungstausch. Die Verteilung lässt sich im Kaufvertrag abweichend regeln; wir verhandeln das mit dem Investor.
Ist die Auszahlung steuerfrei?
Der Verkauf der selbst bewohnten Immobilie ist nach den Fristen des §23 EStG in der Regel einkommensteuerfrei. Bei vermieteten Objekten und bei Schenkungen im Rahmen der Nachfolgeplanung gelten eigene Regeln — hierzu gehört eine steuerliche Beratung vor Abschluss.
Nießbrauch oder Leibrente?
Der Nießbrauch bringt eine hohe Einmalzahlung plus weitreichende Nutzungsrechte, die Leibrente ein planbares monatliches Einkommen. Wer Kapital für Schenkung, Pflegevorsorge oder Umschuldung braucht, wählt meist den Nießbrauch; wer laufende Liquidität sucht, die Leibrente.
Gerhard Hahn — Geschäftsführer FREITAG® Immobilien GmbH
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Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH

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